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Hebesätze

Hebesätze der Gemeinde

 

1. für die Grundsteuer

 

Grundsteuer A

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe   340 v. H. der Steuermessbeträge 

Grundsteuer B

 b) für die Grundstücke  390 v. H. der Steuermessbeträge

 

2. für die Gewerbesteuer
 

Gewerbesteuer

   400 v. H. der Steuermessbeträge