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Hebesätze

Hebesätze der Gemeinde

ab 01.01.2025

 

1. für die Grundsteuer

 

Grundsteuer A a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe  405 v. H. der Steuermessbeträge 
Grundsteuer B b) für die Grundstücke 440 v. H. der Steuermessbeträge

 

2. für die Gewerbesteuer
 
Gewerbesteuer  400 v. H. der Steuermessbeträge