Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern
Anbei finden Sie unter Downloads die Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
Nach der Allgemeinverfügung ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse und Seen) mittels Pumpenvorrichtungen untersagt. Sämtliche Anlagen, die zur technischen oder mechanischen Wasserentnahme geeignet sind (Pumpen, Schläuche, …), sind aus den Gewässern und Uferbereichen zu entfernen. Die Allgemeinverfügung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und gilt bis einschließlich 31. Oktober 2026.
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