Sicht auf Schloss Hirschstein | zur Startseite Sicht auf Schloss Hirschstein | zur Startseite
 

Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

Anbei finden Sie unter Downloads die Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung. 

 

Nach der Allgemeinverfügung ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse und Seen) mittels Pumpenvorrichtungen untersagt. Sämtliche Anlagen, die zur technischen oder mechanischen Wasserentnahme geeignet sind (Pumpen, Schläuche, …), sind aus den Gewässern und Uferbereichen zu entfernen. Die Allgemeinverfügung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und gilt bis einschließlich 31. Oktober 2026.

Weitere Informationen

Weitere Meldungen

Kommunale Wärmeplanung startet in Hirschstein

Die Gemeinde Hirschstein startet im September 2026 gemeinsam mit SachsenEnergie die Kommunale ...

Finanzverwaltung stellt ab 2027 die Auslieferung der Steuererklärungsvordrucke an die Städte und Gemeinden ein

Die Finanzverwaltung ist zunehmend gefordert, eine steigende Aufgabenvielfalt, höhere ...

Einstellungen für mehr Barrierefreiheit

Schrift

Schrift­größe

100%

Kontrast

Kontraste

Inhalts­einstellungen

Barrierefreiheits­erklärung