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Information der Gemeindekasse

Aufgrund der Vorschriften aus § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 02. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) in Verbindung mit § 7 Abs. 4 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. März 2018 (SächsGVBl. S. 116), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2023 (SächsGVBl. S. 876) geändert wurde, macht die Gemeinde Hirschstein folgendes bekannt:

 

Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeindeverwaltung Hirschstein, Hauptstraße 7 in 01594 Hirschstein OT Prausitz schriftlich oder zu Niederschrift einzulegen.

 

Hinweis:

Die Einreichung des Widerspruches in elektronischer Form ist nicht möglich.

 

Wichtige Zahlungstermine 2026

Grundsteuer

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) /

Grundsteuer B (Wohn- und Geschäftsgrundstücke, Lauben, Garagen, sonstige bebaute Grundstücke)

Vierteljahreszahler:                        15.02.2026 / 15.05.2026 / 15.08.2026 /15.11.2026

Halbjahreszahler:                           15.02.2026 / 15.08.2026

Jahreszahler:                                   15.08.2026 (wenn Jahresbetrag < 15,-€)

Jahreszahler auf Antrag:               01.07.2026 (Antrag muss bis 30.09. des vorangegangenen Kalenderjahres gestellt werden)

Gewerbesteuer

vierteljährlich zum:                        15.02.2026 / 15.05.2026 / 15.08.2026 /15.11.2026

Hundesteuer

Jahreszahler:                                   15.02.2026

Pachten

Jahreszahler:                                   01.06.2026

 

Um Mahn- und Säumniszuschläge zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Mandat). Das Formular für das SEPA-Mandat finden Sie unter www.hirschstein.de / Bürgerservice/Formulare/Steuern & Abgaben / SEPA-Lastschriften. 

Gern können Sie das SEPA-Mandat vor Ort in der Gemeindeverwaltung Hirschstein, zu den jeweiligen Öffnungszeiten, ausfüllen. Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren kann jederzeit widerrufen werden. Sie erlischt automatisch mit Ende der Steuer- und Abgabepflicht.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Ihre Gemeindekasse

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 09. Januar 2026

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