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Landratsamt Meißen sucht Naturschutzhelferinnen und -helfer

Aufruf zur Mitarbeit im ehrenamtlichen Naturschutzdienst

 

Im ehrenamtlichen Naturschutzdienst haben Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Meißen die Möglichkeit, sich am Schutz der heimischen Natur zu beteiligen und diese in gutem Zustand für die nächsten Generationen zu erhalten. Naturschutzhelferinnen und -helfer unterstützen die Verwaltung des Landkreises Meißen bei der Wahrnehmung der Aufgaben einer unteren Naturschutzbehörde. Zu dieser Tätigkeit wird man durch den Landkreis förmlich bestellt und erhält eine Urkunde sowie einen Dienstausweis.

 

Angeleitet durch die untere Naturschutzbehörde und die Kreisnaturschutzbeauftragten kümmern sich Naturschutzhelferinnen und -helfer um die Pflege und den Schutz der natürlichen Umwelt. So werden Schutzgebiete, Pflanzen und Tiere kontrolliert, beobachtet und dokumentiert, Biotope gepflegt, Fortpflanzungsstätten für Tierarten eingerichtet, Tierwanderungen betreut oder Schutzgebiete vor Schäden bewahrt.

 

Zum 1. Mai 2025 werden die ehrenamtlichen Naturschutzhelfenden für nachfolgende fünf Jahre bestellt. Dabei sollen den beauftragten Naturschutzhelferinnen und Naturschutzhelfern eigene Verantwortungsbereiche (Schutzgebiete und -objekte) zugewiesen werden.

 

Noch wichtig zu wissen: Geregelt ist der ehrenamtliche Naturschutzdienst im § 42 des Sächsischen Naturschutzgesetzes.

 

Wessen Interesse für diese interessante und verantwortungsvolle Aufgabe geweckt ist, kann sich gern an die untere Naturschutzbehörde wenden. Gern beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fragen oder stellen den Kontakt zu den Kreisnaturschutzbeauftragten her.

 

Informationen zum Thema und die Kontaktdaten finden Interessierte auf der Website: https://www.kreis-meissen.de/Naturschutzdienst

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 16. Januar 2025

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