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Grundstückseigentümer erhalten Gebührenbescheid

 

Vom 19. Februar an wird der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) die Gebührenbescheide an alle Grundstückseigentümer verschicken.

 

Der Gebührenbescheid enthält die Abrechnung für das vergangene Jahr und die Abschlagszahlungen für 2016 mit zwei Fälligkeiten: 25. März und 2. September.

 

Grundlage für die Berechnung der Abschlagzahlung ist das durchschnittlich verbrauchte Abfallvolumen in Liter pro Person und Woche aus dem Jahr 2015. Bei Rückfragen sollte die Rufnummer des auf dem Gebührenbescheid benannten Bearbeiters angewählt werden.

 

Die Gebührenzahler werden um pünktliche Bezahlung gebeten.

 

Jeweils zirka drei Wochen nach Fälligkeit wird der ZAOE die Säumigen schriftlich mahnen. Dafür gibt es eine Mahngebühr von fünf Euro. Sollte auch dann nicht gezahlt werden, muss der Zweckverband Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung einleiten. Diese wird zwei Wochen nach dem Mahnschreiben schriftlich angekündigt. Einer der nächsten Schritte ist die Pfändung vor Ort durch einen Außendienstmitarbeiter des ZAOE.

 

Um dies zu verhindern, sollten Betroffene rechtzeitig in der Geschäftsstelle vorsprechen, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen, zum Beispiel Ratenzahlung.

 

Ein gutes Mittel, die Zahlungen nicht zu vergessen, ist das Abbuchen der Beträge vom Konto. Eine Einzugsermächtigung kann jederzeit erteilt und auch wieder entzogen werden. Ein Vordruck ist im Internet www.zaoe.de unter „Abfallberatung/Formulare/SEPA-Lastschriftmandat“ zu finden. Auch beim jeweiligen Geldinstitut kann eine entsprechende Ermächtigung erteilt werden.

 

Service-Telefon für die Bürger: 0351 4040450

www.zaoe.de, presse@zaoe.de

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Hirschstein
Do, 21. Januar 2016

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