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Information zu den Hebesätzen

Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Hirschstein,

 

am 13.05.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hirschstein die Hebesatzsatzung für das Jahr 2024 beschlossen. 

Der bisher festgesetzte Hebesatz für die Grundsteuer B wird damit von derzeit 390 % auf 450 % angehoben. Der neu festgesetzte Hebesatz gilt rückwirkend ab dem 01.01.2024. Demzufolge ergibt sich eine Differenz zwischen der bisher eingezahlten Grundsteuer (B) zu der neu festgesetzten Grundsteuer (B). Die Grundsteuerbescheide für die Grundsteuer B werden rückwirkend zum 01.01.2024 geändert.

Wir bitten Sie, uns die geänderten Grundsteuerbeträge lt. geändertem Grundsteuerbescheid, zu den dort genannten Terminen einzuzahlen. Sollte uns Ihrerseits ein Lastschriftmandat vorliegen, werden wir die offenen Grundsteuerbeträge automatisch einziehen.

Die Hebesätze der Grundsteuer A und der Gewerbesteuer bleiben gegenüber dem Vorjahr gleich. 

 

Sollten Rückfragen Ihrerseits bestehen erreichen Sie uns unter 035266/818-27.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Kämmerei 

Gemeinde Hirschstein

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 31. Mai 2024

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