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Grundsteuerreform

Warum wird die Grundsteuer reformiert?

Wer Eigentümer/-in eines Grundstücks ist, zahlt Grundsteuer. Je nach Wert des Grundstücks fallen höhere oder niedrigere Abgaben an. Bisher wird die Grundsteuer anhand von sogenannten Einheitswerten berechnet. Diese Werte beruhen in den alten Bundesländern auf den Wertverhältnissen aus dem Jahr 1964, in den neuen Ländern auf denen aus dem Jahr 1935. Die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks wird somit nicht wiedergespiegelt. Deshalb erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig und forderte eine gesetzliche Neuregelung bis Ende 2019.

Neue Grundsteuer ab 2025

Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte weiter. Für die neue Grundsteuer ab 2025 ist vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 für jedes Grundstück bzw. jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (ACHTUNG ! dazu zählen auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen) eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Zu beachten ist, dass Grundstücke, welche mit einem Erbbaurecht belastet sind, der Erbbauberechtigte erklärungspflichtig ist. Die Steuererklärung muss derjenige abgeben, der zum 01.01.2022 Eigentümer dieses Grundstückes ist, auch wenn zu einem späteren Zeitpunkt Änderungen eintreten (Verkauf).

 Achtung!

  • Bevor die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ab dem 1. Juli 2022 elektronisch zum Beispiel über »Mein ELSTER« eingereicht werden kann, werden die Grundstückseigentümer zwischen April und Ende Juni 2022 ein Informationsschreiben von ihrem zuständigen Finanzamt erhalten. Darin sind alle relevanten Informationen zur Erklärungsabgabe zusammengefasst und alle wichtigen Termine genannt.

Vor dem Erhalt dieser Schreiben besteht für die Eigentümer kein Handlungsbedarf!

Neu!

  • Auch die Eigentümer land- oder forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke (Einzelflächen) werden ein Informationsschreiben erhalten, da auch sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. Anders als bisher müssen zukünftig nicht mehr die Pächter dieser Grundstücke, sondern die Eigentümer die Grundsteuer zahlen.

Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.finanzamt.sachsen.de

Unter Downloads finden Sie den aktuellen Flyer "Die neue Grundsteuer".

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Hirschstein
Do, 31. März 2022

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