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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Hirschstein über die
öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Nachtragshaushaltsatzung
und des Nachtragshaushaltsplanes 2023


Gemäß § 77 i. V. m. § 76 Absatz 1 Sächsische Gemeindeordnung ist der Entwurf der
Nachtragshaushaltssatzung an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen. Der Entwurf
der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Gemeinde Hirschstein einschließlich
des Nachtragshaushaltsplanes 2023 liegt in der Gemeindeverwaltung Hirschstein, OT
Prausitz, Hauptstraße 7 in der Zeit von Montag, den 18. September 2023 bis Dienstag,
den 26. September 2023
zu folgenden Zeiten zur Einsichtnahme für jedermann aus:


Montag        08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag      08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch      08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag  08.00 bis 12.00 Uhr
Freitag         08.00 bis 12.00 Uhr


Einwohner und Abgabepflichtige können ab dem 18. September 2023 bis einschließlich
06. Oktober 2023
Einwendungen gegen den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung erheben.

Hierfür gelten ebenfalls die vorgenannten Öffnungszeiten.


gez.
Conrad Seifert, Bürgermeister

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Hirschstein
Fr, 15. September 2023

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