Information der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Meißen
Wasserentnahme zur Bewässerung aus Gewässern bleibt verboten
Aufgrund der seit Wochen andauernden trockenen Witterung ist die Wasserführung in den Gewässern im Landkreis Meißen sehr niedrig. Daher wird dringend auf die Einhaltung der verbotenen Entnahme von Wasser zu Bewässerungszwecken verwiesen.
Einzelheiten sind in der gültigen „Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern“ vom 12. Juli 2019, die im Amtsblatt für den Landkreis Meißen am 2. August 2019 bekannt gemacht wurde, nachzulesen.
Zudem kann die Allgemeinverfügung über folgenden Link recherchiert werden:
Allgemeinverfuegung_Untersagung_Wasserentnahme_12.07.19_L.PDF (kreis-meissen.org)
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