Förderrichtlinie Ehrenamt - Landkreis Meißen

Landkreis Meißen

Richtlinie Ehrenamt am 25.03.2021 im Kreistag beschlossen.

 

Diese Richtlinie zur Förderung steht für alle im Landkreis Meißen wirkende Vereine und Verbände,

gemeinnützige Gesellschaften, Stiftungen, Kirchen und Religionsgemeinschaften zur Verfügung.

 

Antragsfrist in diesem Jahr: 30.04.2021

 

Für Fragen steht Ihnen Frau Taleiser per Mail ( ) und telefonisch (02521-725-3005) zur Verfügung.

 

Landratsamt Meißen

Kreisjugendamt

SB Finanzcontrolling/Fachcontrolling

Loosestraße 17-19 I 01662 Meißen

Tel.: +49 3521 725 3005 I Fax: +49 3521 725 3200 I www.kreis-meissen.org K

 

 

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