Förderrichtlinie Ehrenamt - Landkreis Meißen
Landkreis Meißen
Richtlinie Ehrenamt am 25.03.2021 im Kreistag beschlossen.
Diese Richtlinie zur Förderung steht für alle im Landkreis Meißen wirkende Vereine und Verbände,
gemeinnützige Gesellschaften, Stiftungen, Kirchen und Religionsgemeinschaften zur Verfügung.
Antragsfrist in diesem Jahr: 30.04.2021
Für Fragen steht Ihnen Frau Taleiser per Mail ( ) und telefonisch (02521-725-3005) zur Verfügung.
Landratsamt Meißen
Kreisjugendamt
SB Finanzcontrolling/Fachcontrolling
Loosestraße 17-19 I 01662 Meißen
Tel.: +49 3521 725 3005 I Fax: +49 3521 725 3200 I www.kreis-meissen.org K
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