Sicht auf Schloss Hirschstein | zur Startseite Sicht auf Schloss Hirschstein | zur Startseite
 

Öffentlicher Hinweis der Gemeinde Hirschstein zur Umsetzung des § 54 Absatz 3 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)

Öffentlicher HInweis der Gemeinde Hirschstein zur Umsetzung des § 54 Abs. 3 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)

 

Sind Straßen, Wege und Plätze im Sinne von § 53 Absatz 1 Satz 1 SächsStrG nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 in ein Bestandsverzeichnis aufgenommen, verlieren Sie den Status als öffentliche Straße. Wer ein berechtigtes Interesse an der Eintragung als Straße, Weg oder Platz im Sinne von § 53 Absatz 1 Satz 1 hat, hat dies der Gemeinde schriftlich bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 mitzuteilen. Die Gemeinden haben auf § 54 Absatz 3 Satz 1 und 2 des SächsStrG bis zum 30. Juni 2020 öffentlich hinzuweisen. Dieser Hinweispflicht kommt die Gemeinde Hirschstein hiermit nach.

Die Gemeinde soll in den Fällen des Satzes 2 innerhalb eines Jahres eine schriftliche Entscheidung über die Eintragung treffen. Nach Ablauf der Frist nach Satz 1 oder nach Abschluss des Verfahrens nach Satz 4 ist die Eintragung in das Bestandsverzeichnis nur nach erfolgter Widmung gemäß § 6 SächsStrG zulässig. 

 

Prausitz, 12.05.2020

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Hirschstein
Di, 12. Mai 2020

Weitere Meldungen

Veranstaltungen in Diesbar-Seußlitz und Umgebung

Nachfolgend finden Sie die  Veranstaltungen in Diesbar-Seußlitz und Umgebung 2024. Stand: ...

Amtliche Haushaltsbefragung - Mikrozensus 2024

Jährlich wird im Freistaat Sachsen- wie im gesamten Bundesgebiet- der Mikrozensus ...