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Schöffenwahl 2018 - Schöffinnen und Schöffen für die nächste Amtsperiode gesucht

2018 werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen für die nächste Amtszeit gewählt. Gesucht werden daher in unserer Gemeinde Frauen und Männer, die in Hirschstein wohnen und am Amtsgericht Riesa bzw. Landgericht Dresden als Vertreter/in des Volkes an der Rechtsprechung in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) für die Amtszeit ab 01.01.2019 bis 31.12.2023 als ehrenamtliche/r Richter/in teilnehmen möchten.

Die von jeder Gemeinde aufzustellende Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen enthält die doppelte Anzahl von Personen wie Schöffinnen und Schöffen benötigt werden. Aus dieser Vorschlagsliste wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Schöffinnen und Schöffen stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern und sind ebenso unabhängig. Während der Hauptverhandlung üben sie das Richteramt in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichter aus.

 

Schöffin oder Schöffe am Amtsgericht Riesa bzw. Landgericht Dresden kann werden, wer

  • in Hirschstein wohnt,

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,

  • zu Beginn der Amtsperiode am 01.01.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt ist,

  • für die Ausübung des Amtes - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitlich geeignet ist und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht,

  • nicht in Vermögensverfall geraten ist (Insolvenz usw.),

  • nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten (auch nicht zur Bewährung) verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann,

  • nicht hauptamtlich in oder für die Justiz tätig ist (Richter/in, Rechtsanwalt/in, Polizeivollzugsbeamter/in, Bewährungshelfer/in, Strafvollzugsbedienstete/r usw.) oder Religionsdiener/in ist,

  • nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat

  • nicht hauptamtliche/r oder inoffizielle/r Mitarbeiter/in des Staatssicherheitsdienstes der DDR oder als diesen Mitarbeitern gleichgestellte Person war

 

Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch Urteil. Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit. Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Juristische Kenntnisse sind dagegen für das Amt nicht erforderlich.

 

Interessierte für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen richten ihre Bewerbung mittels Bewerbungsformular bitte bis zum 30.04.2018 an die Gemeindeverwaltung Hirschstein, Hauptstr. 7, 01594 Hirschstein.

Ein Bewerbungsformular ist von der Internetseite der Gemeinde Hirschstein unter www.hirschstein.de abrufbar, sowie in der Gemeindeverwaltung Hirschstein, Hauptstr. 7, 01594 Hirschstein erhältlich.

Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.schoeffenwahl.de.

 

Wenn Sie als Jugendschöffin bzw. -schöffe eingesetzt werden wollen, richten Sie Ihre Bewerbung bitte an das Jugendamt des Landkreises Meißen.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Hirschstein

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