Mitteilung zur Ermittlung der Niederschlagswassereinleitung in die öffentliche Regenwasserkanalisation sämtlicher Grundstücke bzw. Haushalte im Gemeindegebiet Hirschstein
Mit Erlass vom 04.07.2024 hat die Landesdirektion Sachsen die Kommunen und Zweckverbände des Freistaates Sachsen aufgefordert und verpflichtet, die Einleitung von Niederschlagswasser aus Misch- und Trennkanalisationen im Freistaat Sachsen an den Stand der Technik anzupassen.
Die Kommunen des Freistaates Sachsen sind verpflichtet, bis einschließlich 31.12.2026 sämtliche Grundstücke bzw. Haushalte zu erfassen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Regenwasserkanalisation eingeleitet wird. Die erhobenen Daten sind anschließend an die zuständige Wasserbehörde zu übermitteln.
Dieser Aufforderung werden wir mit einer Grundlagenermittlung der Niederschlagswassereinleitung fristgerecht nachkommen. Diesbezüglich wurden seitens der Gemeinde Hirschstein bereits Schreiben an die Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet Hirschstein versendet.
In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Gemeinde Hirschstein, alle Grundstücke hinsichtlich der Art der Niederschlagswasserbeseitigung zu erfassen. Hierzu gehören neben Grundstücken mit Einleitung in die öffentliche Regenwasserkanalisation auch Grundstücke, auf denen das Niederschlagswasser vollständig oder teilweise auf dem Grundstück versickert oder zurückgehalten wird, beispielsweise über Zisternen, Versickerungsanlagen (Rigolen, Sickerschächte oder Sickergruben) oder vergleichbare Anlagen.
Weiterhin sind auch diejenigen Grundstücke zu erfassen, auf denen Niederschlagswasser direkt oder indirekt in ein oberirdisches Gewässer (z. B. Bach, Graben oder Fluss) eingeleitet wird.
Wir weisen darauf hin, dass gemäß dem Erlass der Landesdirektion Sachsen für jede Einleitung von Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer (z. B. Bach, Graben oder Fluss) eine wasserrechtliche Erlaubnis der zuständigen Wasserbehörde erforderlich ist.
Sofern für eine bestehende Einleitung bislang keine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, ist diese bis spätestens zum 31.12.2030 bei der zuständigen Wasserbehörde, hier Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Meißen zu beantragen und genehmigen zu lassen. Gemäß Erlass der Landesdirektion Sachsen haben bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse ab dem 31.12.2030 keine Bestandskraft mehr und müssen neu beantragt und genehmigt werden.
Die Gemeinde Hirschstein weist weiter darauf hin, dass die Einleitung des Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation seitens der Gemeinde Hirschstein als Eigentümer der öffentlichen Abwasseranlagen genehmigungspflichtig ist.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Gemeinde Hirschstein voraussichtlich ab dem Jahr 2027 für die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Regen- bzw. Abwasserkanalisation eine Niederschlagswassergebühr erheben wird. Die dazu notwendige Gebührenbemessung soll auf Grundlage der an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen und befestigten Grundstücksflächen gemäß der dann geltenden Abwassersatzung und Gebührensatzung der Gemeinde Hirschstein erfolgen.
Über den Zeitpunkt der Einführung, die rechtlichen Grundlagen sowie das weitere Verfahren werden wir Sie rechtzeitig informieren. Aktuelle Informationen hierzu werden im Amtsblatt sowie auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
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Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern
Mi, 01. Juli 2026
Anbei finden Sie unter Downloads die Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zur Beschränkung ...
