Teilregionalplan Energieversorgung / Windenergienutzung

Am 5. Juli 2023 hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge beschlossen, einen neuen Teilregionalplan zum Thema Energieversorgung mit dem Schwerpunkt Windenergienutzung aufzustellen.

 

Hintergrund war die neue Rechtslage in Deutschland, die das Ziel verfolgt, den Ausbau der erneuerbaren Energien möglichst schnell voranzutreiben. Zentrale Voraussetzung für den Ausbau der Windenergie an Land sind ausreichend nutzbare Flächen. Im Windenergieflächenbedarfsgesetz – einem Bundesgesetz – wurde festgelegt, dass 2 % der Fläche in Sachsen für die Windenergie bis 31.12.2032 planerisch auszuweisen sind. Das sächsische Landesplanungsgesetz verpflichtet uns als Regionalen Planungsverband (RPV) dazu, ein Etappenziel von 1,3 % durch die Aufstellung eines Teilregionalplans bis zum 31.12.2027 zu erreichen.

 

Inzwischen geht dieses Planverfahren in die Öffentlichkeitsbeteiligung. Damit wird und das Thema „Windkraft“ auch in unserer Gemeinde beschäftigen. Der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Ostererzgebirge hat Ende März in seiner Verbandsversammlung im Verfahren zum sachlichen Teilregionalplan Energieversorgung / Windenergienutzung die Freigabe für das öffentliche Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. mit § 6 Abs. 2 SächsLPIG beschlossen. Das bedeutet für uns als Gemeinde und Sie als Bürgerinnen und Bürger, dass der Planentwurf vom 7. Mai bis zum 6. Juli 2026 öffentlich zugänglich gemacht wird, damit jeder die Unterlagen einsehen und seine Stellungnahme dazu abgeben kann. Für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens wird der Planentwurf mit seiner Begründung, dem Umweltbericht und weiteren zweckdienlichen Unterlagen gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 ROG im Internet veröffentlicht und zusätzlich sind eine oder mehrere andere leicht zugängliche analoge Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Für die Einstellung ins Internet erfolgt die Nutzung des Beteiligungsportals Sachsen; als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit erfolgt eine Auslegung der Planunterlagen gemäß § 6 Abs. 2 SächsLPlG bei der Verbandsgeschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes, bei seinen Mitgliedern (Stadt Dresden, Landkreis Meißen und Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) sowie bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden. Die Internetseite oder Internetadresse und die Dauer der Veröffentlichung sind gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 ROG mindestens eine Woche vor Beginn der Veröffentlichung öffentlich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auf die andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit (hier also die Auslegung an den vorgenannten Stellen) hinzuweisen. Interessierte können sich auf der Homepage des Planungsverbandes zum Verfahren informieren. Der Link lautet: 

 

https://rpv-elbtalosterz.de/regionalplanung/wind/aktuelles

 

Für unsere Gemeinde plane ich wieder eine öffentliche Informationsveranstaltung. Bereits letztes Jahr im April hatte es eine erste Informationsveranstaltung im Feuerwehrgerätehaus Mehltheuer gegeben. Im Ergebnis ging es den Versammelten nicht darum, nachhaltige Energieerzeugung grundsätzlich abzulehnen, da alle auf eine stabile Stromversorgung angewiesen sind. Mehrheitlich festigte sich damals aber die Meinung, dass noch mehr Windräder in unserer Region nicht nur zu Lasten der Lebensqualität der hier lebenden Menschen gehen, sondern auch eine unverhältnismäßige Belastung für Natur um Umwelt darstellen. 

 

Die aktuelle Rechtslage und die geltenden Gesetze lassen die Bürgermeister vor Ort aber machtlos zurück. Solange Grundstückseigentümer ihre Flächen nicht zur Verfügung stellen, können keine weiteren Windräder gebaut werden. Die in diesem Zusammenhang gesammelten Unterschriften habe ich dem Planungsverband vorgelegt. Dennoch weißt der aktuelle Planentwurf für unser Gemeindegebiet mindestens zwei Potentialgebiete auf: 

 

  • zwischen Kobeln und Böhla beidseitig der Ortsverbindungsstraße und Richtung Wölkisch 

  • zwischen Seerhausen und Mehltheuer, 

  • sowie außerhalb unseres Gemeindegebietes hinter Gostewitz auf Riesaer Flur.

 

 Landkarte Gemeindegebiet 

 

 

 

Im Zuge des oben angesprochenen Beteiligungsverfahrens ist jeder aufgerufen, seine Meinung oder Stellungname einzubringen. Die Stellungnahme der Gemeinde werde ich mit dem Gemeinderat abstimmen.

 

Ihr 

Conrad Seifert

Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 21. April 2026

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