Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern vom 01.07.2025

Die untere Wasserbehörde (uWB) des Landkreises Meißen informiert Sie über die aktuelle Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern vom 01.07.2025 (in Kraft seit dem 02.07.2025). 

 

Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

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Veröffentlichung

Do, 10. Juli 2025

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