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Wahl zum 6. Sächsischen Landtag - Briefwähler können Antrag stellen

Medieninformation der Landeswahlleiterin - Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

 

Am Wahlsonntag, dem 31. August 2014, können die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme im Wahlraum persönlich abgeben. Besonders im Zusammenhang mit der Urlaubs- und Schulferienzeit macht die Landeswahlleiterin, Frau Prof. Dr. Irene Schneider-Böttcher, jedoch darauf aufmerksam, dass auch die Möglichkeit der Briefwahl besteht.

Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, muss bei seiner Gemeinde schriftlich oder mündlich (persönlich) einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines stellen. Der Antrag kann aber auf per Telefax oder E-Mail, nicht jedoch telefonisch, gestellt werden. Zahlreiche Gemeinden bieten auch einen Online-Antrag an. Die Zusendung der Wahlbenachrichtigung, die bis spätestens 10. August 2014 erfolgt, muss nicht abgewartet werden. Eine frühzeitige Antragstellung ist also möglich.

Im Antrag sind Familienname, Vorname, die genaue Anschrift des Wahlberechtigten sowie das Geburtsdatum anzugeben. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann erst nach dem Druck der Stimmzettel erfolgen. Sie kann von Wahlkreis zu Wahlkreis variieren.

Wer seinen Antrag im Wahlamt der Gemeinde persönlich abgibt, erhält die Briefwahlunterlagen sofort und kann noch im Wahlamt seine Stimme abgeben. Ab wann die Briefwahlstellen eingerichtet sind, kann in den Gemeinden erfragt werden.

Die Landeswahlleiterin appelliert: "Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!"

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Hirschstein
Mi, 23. Juli 2014

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